Die Richtlinienverfahren der Krankenkassen
die für Sie unserer Ansicht nach geeignete Therapieform muss nicht zwangsläufig eine sein, die im Spektrum der von den gesetzlichen Krankenkassen „zugelassenen“ liegt.
Die sog. „Richtlinienverfahren“.
Und über die die Krankenkassen-Therapeuten auch selbst informieren.
Und nur über diese.
Die da wären:
• Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
• Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
• Verhaltenstherapie
• Systemische Therapie
In diesem Spektrum liegen die Therapieverfahren,
die (in Deutschland) „wissenschaftlich anerkannt“ sind.
Auf ihre „Effizienz“, ihre „Wirksamkeit“ hin.
Und wer begutachtet die „wissenschaftlichen“ Studien?
Es ist der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“ (WBP),
der begutachtet und dann „anerkennt“ oder eben nicht.
Und der sie dann den Krankenkassen,
genauer: dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt.
Der sie dann zulassen kann oder nicht.
Der WBP begutachtet nach Kriterien für „Wissenschaftlichkeit“.
Die er selbst bestimmt.
(Und die des Öfteren geändert worden sind.)
Er legt somit selbst die maßgebliche Standardmethodik fest
für „Wissenschaftlichkeit“.
Und der von ihm selbst sogenannte „Goldstandard“ ist
die „quantitative, komparative, kontrollierte, randomisierte“ Studie.
Für naturwissenschaftliche Untersuchungsgegenstände
zweifelsohne (bislang) das Maß der Dinge.
Für die „Wirksamkeit“ von Psychotherapieverfahren allerdings
aber immer wieder infrage gestellt wird.
Und wer sitzt im Gremium des WBP?
Es sind sechs Mitglieder der Bundesärztekammer.
Und sechs Mitglieder der Bundespsychotherapeutenkammer,
die allesamt Vertreter der Richtlinientherapien sind.
Die also die „Wissenschaftlichkeit“ alternativer (konkurrierender) Verfahren feststellen sollen.
Das auch andere Kriterien für „Wissenschaftlichkeit“ bzw. Zulassungsberechtigung möglich sind,
zeigt ein Blick ins benachbarte Österreich,
wo nicht 4 sondern 23 (!) Therapieverfahren von den Krankenkassen zugelassen sind.
Und weil wir in unserer Beratungspraxis im IZP die langjährige Erfahrung gemacht haben, das über 50% der Ratsuchenden nicht eine Ersttherapie suchen, sondern schon eine (oder mehrere) Therapie(n) aus dem Spektrum der „Richtlinienverfahren“ absolviert haben, aber offensichtlich nicht unbedingt zufrieden waren,
„Goldstandard“ hin oder her,
informieren wir auch in unserer Beratung ausführlich über „alternative“ Therapieverfahren.
Aber selbstverständlich bleiben auch die Richtlinienverfahren durchaus je nach Fall empfehlenswert. Nur eben nicht in jedem Fall.
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